Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Lucas +Durski Spalttechnik GmbH in Castrop-Rauxel – Stand 11.01.2019


1. Angebote, Vertragsschluss, Bestellung und Auftragsbestätigung, Preisänderung

Für unsere Geschäftsbeziehungen gelten ausschließlich unsere AGB in jeweils aktueller Fassung, veröffentlicht jeweils auf https://www.spalttechnik.de/agb. Anders lautende Bedingungen werden nicht Vertragsinhalt, auch wenn wir ihnen im Einzelfall nicht ausdrücklich widersprechen. Unsere AGB gelten auch für alle zukünftigen geschäftlichen Beziehungen zu unseren Vertragspartnern, auch ohne dass sie jeweils beigefügt sind. Es genügt insoweit die jeweilige Bezugnahme. Individualabreden bedürfen der Schriftform, mündliche Absprachen sind unverbindlich.

Unsere Angebote sind, soweit nicht anderweitig schriftlich vereinbart oder von uns ausdrücklich angegeben, freibleibend und lediglich Aufforderungen zur Abgabe eines Angebotes. Rechtliche Verpflichtungen ergeben sich aus einem Angebot nicht, sondern entstehen erst durch unsere Auftragsbestätigung. Unser Schweigen auf ein Schreiben gilt nicht als Annahme dessen Inhalts.

Sämtliche Preise verstehen sich netto. Die jeweils geltende gesetzliche Umsatzsteuer wird bei Rechnungsstellung gesondert ausgewiesen und ist zusätzlich zu entrichten.

Die Angabe von Terminen, Maßen, Gewichten und weiteren Leistungsdaten ist nur dann verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wird. Konstruktions- oder Formatänderungen können von uns vorgenommen werden, soweit das Arbeitsergebnis dadurch nicht erheblich geändert oder diese Änderungen für den Kunden zumutbar sind.

Die Ausführung der Lohnarbeiten erfolgt nach Eingang der schriftlichen Bestellung und unserer schriftlichen Auftragsbestätigung. Der Kunde ist verpflichtet, den Inhalt der Auftragsbestätigung zu prüfen. Materialreste (Besäumschnitt, Schopf, etc.) gehen in unseren Besitz über, sofern nichts Anderes schriftlich vereinbart wurde.

Preisänderungen sind zulässig, wenn zwischen Vertragsabschluss und vereinbartem Liefertermin mehr als 6 Wochen liegen. Erhöhen sich danach bis zum Liefertermin Löhne, Materialkosten oder Einstandspreise, so sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der Kostensteigerung zu erhöhen. Der Kunde ist zum Rücktritt nur berechtigt, wenn die Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung übersteigt.

Unsere Preise und Konditionen sind durch den Empfänger vertraulich zu behandeln und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

2. Mängel des angelieferten Materials, Stillstände, Schäden, Auftragsannullierung

Die Entgegennahme von angelieferten Waren geschieht nur bei Vorlage eines entsprechenden Lieferscheins. Zur Prüfung der angelieferten Ware sind wir nicht verpflichtet.

Der Kunde ist verpflichtet, auf unser Verlangen die mitgelieferte Verpackung kostenfrei zurückzunehmen.

Entlade-, Verlade- und sonstige Wartezeiten gehen zu Lasten des Kunden.

Soweit wir eine Prüfung des beigestellten Materials vor, während oder nach der Bearbeitung vornehmen, ist diese nur als Stichprobe und nicht als Zusicherung bestimmter Eigenschaften des Materials (Fehlerfreiheit) zu bewerten.

Im Falle der Behinderung der betrieblichen Abläufe wegen verspäteter Anlieferung oder Abweichung von kundenseitig angegebenen Eigenschaften des zu bearbeitenden Materials sind unsere Mehrkosten bzw. Mindererlöse oder Schäden vom Kunden zu tragen.

Wir sind berechtigt, bei Mängeln der gelieferten Ware unter Beibehaltung der übrigen Sachmangelrechte vom Vertrag zurückzutreten.

Wir haben im Fall, dass die Durchführung des Auftrages unmöglich wird oder sich aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, verspätet oder wir wegen eines Materialmangels vom Vertrag zurückgetreten sind oder der Kunde von einem erteilten Auftrag zurücktritt, Anspruch auf die Erstattung des entstandenen Aufwandes, mindestens jedoch 20 % des ursprünglich vereinbarten Werklohns. Dem Kunden bleibt der Nachweis, dass ein geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist, vorbehalten.

3. Mängel des Materials nach Anlieferung bei uns

Wir sind nicht verpflichtet, die eingelagerten Materialien des Kunden zu versichern. Der Kunde hat selbst für ausreichenden eigenen Versicherungsschutz zu sorgen. Für Schäden, die durch die Lagerung oder Bearbeitung vom Kunden gestellter Materialien durch diese bei uns entstehen, haftet der Kunde. Für Materialschäden bei der Bearbeitung oder infolge überlanger Liegezeiten (z.B. Rost) übernehmen wir keine Haftung.

Die Anlieferung der unbearbeiteten Materialien und die Abholung der bearbeitenden Materialien erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Gefahrenübergang auf den Kunden erfolgt mit Abschluss der Verladung.

4. Terminstellung

Wir sind – soweit nicht schriftlich anders vereinbart – berechtigt, die Arbeiten zu einem selbst bestimmten Zeitpunkt auszuführen. Terminabstimmungen bedürfen zu ihrer Verbindlichkeit die schriftliche Bestätigung durch uns.

Vereinbarte Lieferfristen beginnen mit der Absendung der Auftragsbestätigung durch uns, nicht jedoch vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen, Genehmigungen, Freigaben und dem Eingang einer vereinbarten Vorauszahlung.

Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Versand- bzw. Lieferbereitschaft mitgeteilt ist oder der Liefergegenstand das Betriebsgelände verlassen hat. Teillieferungen sind zulässig.

Wir haften nicht für Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aller sonstigen äußeren Umstände, die unverschuldet eine Einschränkung oder Einstellung des Betriebes bewirken. Insbesondere ergibt sich keine Haftung im Falle unverschuldeter behördlicher Maßnahmen, Streik, Aussperrung, Brand, Naturereignissen und ähnlichen außergewöhnlichen Einflüssen.

Wird uns die Durchführung des Auftrages unverschuldet unmöglich, sind wir berechtigt, nach unserer Wahl die entsprechende Verpflichtung zeitlich angemessen zu verschieben oder vom Vertrag zurück zu treten.

Soweit der jeweilige Kunde seinerseits Umstände erfährt, aus welchen eine Verschiebung der vereinbarten Lieferzeit oder die Unmöglichkeit der Durchführung des Vertrages erkennbar wird, hat er uns dies unverzüglich mitzuteilen.

Der Kunde ist verpflichtet, bearbeitete Materialen und (soweit vereinbart) Reste zum vereinbarten Abholungstermin, spätestens jedoch binnen einer Frist von 30 Kalenderlagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige von unserem Betriebsgelände auf eigene Kosten zu entfernen. Anderenfalls hat der Kunde ab dem 31. Tag Lagergeld in Höhe von 10,00 Euro pro angefangener Tonne und pro angefangenem Kalendermonat zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens bleibt vorbehalten. Dem Kunden bleibt es unbenommen nachzuweisen, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.

Daneben sind wir jederzeit berechtigt, aber nicht verpflichtet, die vom Kunden eingebrachten Materialen auf dessen Kosten zu diesem oder zu einem Dritten zu transportieren oder transportieren zu lassen und hierfür einen Kostenvorschuss in erforderlicher Höhe vorab einzufordern.

5. Meß- und Analysedaten

Die durch uns ermittelten Meß- und Analysedaten (z.B. Materialdicke, Zinkauflage, chemische Zusammensetzung, Zugprüfungsergebnisse) beziehen sich stets und ausschließlich auf das untersuchte Teil (Stichprobe). Aus diesen Werten ist keine Aussage über die entsprechenden Werte des restlichen Materials eines Coils / Rings abzuleiten. Zudem unterliegen die Meßwerte Schwankungen aufgrund von typischen Meßfehlern und stellen nur Orientierungswerte dar. Unsere Haftung beschränkt sich auf die sachgerechte Bestimmung und Übermittlung der Meßdaten.

6. Bereitstellung, Versand, Abholung

Der Kunde ist verpflichtet, das Werk abzunehmen.

Der Kunde ist verpflichtet, den Liefergegenstand innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Bereitstellungsanzeige oder sonstiger Mitteilungen über die Fertigstellung an unserem Sitz, spätestens aber beim Eingang auf seinem Betriebsgelände oder auf dem Betriebsgelände eines Dritten, zu dem es bestimmungsgemäß geliefert werden soll, auf Mängel zu untersuchen und Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

Unterlässt der Kunde die Untersuchung oder die Anzeige, so gilt die Ware als genehmigt, es sei denn, es handelt sich um einen Mangel, der auch bei sorgfältigster Prüfung nicht feststellbar war. Wir haben das Recht zur Prüfung und Nachbesserung.

Unsere Lieferungen erfolgen ab Werk Castrop-Rauxel.

Der Versand erfolgt ausschließlich auf Gefahr des Kunden.

Die von uns in den Verladeunterlagen angegebenen Mengen, Gewichte und sonstige Maße sind für die Abrechnung verbindlich.

7. Bezahlung, Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht

Der Kunde räumt uns mit Auftragserteilung ein Pfandrecht an den angelieferten Materialien ein. Das Pfandrecht steht uns bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns zu. Bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns ist der Kunde zwar berechtigt, die Materialien im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen; er tritt jedoch alle Forderungen, die dem Kunden aus der Weiterveräußerung erwachsen, in Höhe des zwischen uns und dem Kunden vereinbarten Werklohns (einschließlich Umsatzsteuer) an uns ab und zwar unabhängig davon, ob die Liefergegenstände vor oder nach Bearbeitung durch uns von ihm weiterverkauft werden. Wir haben die Befugnis, die Forderung bei Zahlungsverzug selbst einzuziehen. Bei Zahlungsverzug können wir verlangen, dass der Kunde die Schuldner der abgetretenen Forderungen bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazu gehörigen Unterlagen aushändigt und seinen Schuldnern die Abtretung offenlegt.

Bis zur vollständigen Zahlung des Werklohns wird die Verarbeitung oder Umbildung der Waren stets für uns vorgenommen. Werden die Liefergegenstände mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet oder verbunden, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Liefergegenstände zu den anderen verarbeiten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Der Kunde oder Verarbeiter verwahrt das Miteigentum kostenfrei für uns. Der Kunde darf die Liefergegenstände weder anderweitig verpfänden noch anderweitig zur Sicherung übereignen.

Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde uns alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung unserer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. ein Dritter sind auf unser Eigentum oder Miteigentum hinzuweisen. Wir verpflichtet uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden insoweit freizugeben, als der Wert der zu sichernden offenen Forderungen um mehr als 20 % überschritten wird.

8. Haftungsbeschränkungen

Schadenersatzansprüche gegenüber uns sind ausgeschlossen, es sei denn, der Schaden wurde vorsätzlich oder durch grobe Fahrlässigkeit verursacht. Dies gilt auch bei Handlungen von Verrichtungs- und Erfüllungshilfen.

9. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Castrop-Rauxel. Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenen Streitigkeiten ist die Klage bei dem Gericht zu erheben, welches für den Sitz in Castrop-Rauxel zuständig ist. Wir sind jedoch auch berechtigt, am Sitz des Kunden oder eines sonstigen Vertragsbeteiligten zu klagen. Es gilt ausschließlich deutsches Recht unter Anschluss der Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen, auch wenn der Besteller seinen Firmensitz im Ausland hat.

10. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung nichtig sein oder werden, so bleibt die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hiervon unberührt. Die Vertragsparteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung zu ersetzen, die dem Sinn und Zweck der weggefallenen Regelung möglichst entspricht.

11. Datenschutz

Wir weisen darauf hin, dass die bezüglich der Geschäftsbeziehung oder im Zusammenhang mit dieser erhaltenen personenbezogenen Daten, gleich ob sie vom Lieferanten oder Kunden selbst oder von Dritten stammen, elektronisch verarbeitet und gespeichert werden. Zum Zwecke der Kreditprüfung holen wir bei einer oder mehreren Wirtschaftsauskunfteien Informationen über den Kunden ein. Die Wirtschaftsauskunfteien verwenden für ihre Entscheidungen die in ihrer Datenbank gespeicherten Personen-, Adress- und Bonitätsdaten einschließlich solcher, die auf der Basis mathematisch-statistischer Verfahren ermittelt werden.