Nachhaltigkeit
L+D Spalttechnik bemüht sich, die Umwelt bestmöglich zu schützen
Aktuell zeigt sich dieses Bemühen wie folgt:
- Alle Betriebsfahrzeuge sowie alle mobilen Betriebsgeräte sind vollelektrisch angetrieben; entsprechende Ladepunkte – auch für Gäste- und Mitarbeiter-Fahrzeuge – stehen zur Verfügung.
- Über die eigene Photovoltaikanlage wird der Betrieb zu rund 60% klimaneutral mit Strom versorgt. Die übrige Strommenge wird als Ökostrom eingekauft.
- Verwendung hoch-effizienter Hallen-Heizsysteme
- Verwendung einer Wärmepumpe zur Büroheizung und Brauchwasserbereitung
- Umstellung der Hallenbeleuchtung auf LED (im Jahr 2016)
- Umstellung der Bürobeleuchtung auf LED
- Bereitstellung von Fahrrädern bzw. E-Bikes für Mitarbeiter im Rahmen des Bikeleasings
- Regelmäßige Überwachung der Verbräuche an Strom und Gas einschließlich der Nachprüfung erklärungsbedürftiger Abweichungen
- Bestmögliche Trennung und Rückführung anfallender Abfälle in den Rohstoffkreislauf; Trennung und Entsorgung anfallender Abfälle nach mehr als 12 Sorten.
- Meisen-Brutplätze am Bürogebäude
- Ökologische Gestaltung des Betriebsgeländes (Obstbaum-Pflanzungen, Wildwiesen)
- Einsparung von Papier durch weitere Digitalisierung
CO2-Bilanz
Im Jahr 2025 lag die CO2-Emission (Scope 1 und 2 nach Greenhouse-Gas-Protocol) bezogen auf die bei uns bearbeitete Materialmenge (Tonnen Stahl und Aluminium) unter Berücksichtigung des überschüssigen und rückgespeisten, mit unserer PV-Anlage erzeugtem Stroms in das öffentliche Netz bei rund 0,36 kg/Tonne.
Vergleich: Bei der Erzeugung von Rohstahl im Hochofenprozess durch Koksreduktion werden etwa 1,7 t CO2 je Tonne Stahl emittiert. Inklusive Feuerverzinkung sind es 2,4 bis 2,5 Tonnen. Durch den Spaltprozess bei uns erhöht sich diese Belastung also nur marginal um weniger als 0,01 %.
Konformitätserklärung gem. EU-Verordnung
Ab dem 12.08.2026 sind wesentliche Teile der „VERORDNUNG (EU) 2025/40 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES über Verpackungen und Verpackungsabfälle“ (PPWR) wirksam. L+D Spalttechnik GmbH hat die mit dieser Verordnung verbundenen Verpflichtungen termingerecht erfüllt.
Zur sicheren Handhabung der bei uns im Dienstleistungsauftrag hergestellten Metallstreifen werden diese verpackt. Dazu stellt L+D nach Anweisung durch bzw. Absprache mit unseren Kunden die benötigten Verpackungen her.
Dementsprechend haben wir:
- im LUCID (Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister) am 10.07.2026 die Erst-Registrierung als Verpackungs-Hersteller vorgenommen
- eine Prüfung der stofflichen Eigenschaften der verwendeten Verpackungsmaterialien insbesondere hinsichtlich der Einhaltung des Art. 5 Ziffer 4 PPWR vorgenommen
- ein Konformitätsbewertungsverfahren gem. Art. 15 der PPWR durchgeführt
- eine technische Dokumentation gem. Anhang VII PPWR erstellt
- Leistungskriterien für die hergestellten Verpackungen gem. Anhang IV definiert
- eine EU-Konformitätserklärung gemäß Artikel 39 / Anhang VIII für die hier hergestellten Verpackungen erstellt
- sichergestellt, dass die Verpackungen ab August 2026 mit einer Erzeugerkennzeichnung gem. Art. 15 versehen werden.
Damit können unsere Kunden davon ausgehen, dass für die bei L+D Spalttechnik GmbH bearbeiteten und verpackten Produkte die ihnen gemäß Art. 19 PPWR auferlegten Pflichten als Vertreiber von Verpackungen vollumfänglich erfüllt sind.
Die Konformitätserklärung stellen wir hier zum Download zur Verfügung. Klicken Sie auf den Button oder nutzen Sie den QR-Code